AGB

§ 1 Geltungsbereich

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge werden erst verbindlich, wenn wir sie innerhalb einer Frist von 2 Wochen schriftlich bestätigt haben. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden mit Reisenden, Handelsvertretern und Angestellten, Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Fristen, Termine, Vertragsabwicklung

Für Lieferungen bzw. Leistungen, die sich durch Eintritt unvorhergesehener außergewöhnlicher Ereignisse verzögern und die wir trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalls erforderlichen Sorgfalt nicht abwenden konnten (auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten), z. B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Ausschuss bei einem wichtigen Arbeitsstück, behördliche Anordnung usw., verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen, unseren betrieblichen Erfordernissen gerecht werdenden Anlaufzeit. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung ohne unser eigenes Verschulden unmöglich, werden wir von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Kunde Schadenersatz verlangen kann.

Erhalten wir nach Vertragsabschluss Kenntnis von Tatsachen über eine mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden, insbesondere über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse (z. B. durch Zwangsvollstreckung, Insolvenz, Zahlungseinstellung, Geschäftsauflösung, Verpfändung oder Sicherheitsübereignung von Waren, Vorräten oder Außenständen oder wenn der Kunde fällige Rechnungen mehrmals trotz Mahnung nicht bezahlt), können wir, wenn die Tatsachen geeignet sind, unseren Anspruch auf Gegenleistung zu gefährden, unsere Leistung verweigern und sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung fällig stellen. Unser Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist.

Wir können dem Kunden eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Kunde Zug um Zug gegen die Leistung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist können wir vom Vertrag zurücktreten.

Im Falle der Nichtabnahme bestellter Waren sind wir berechtigt, auf den Wert der Waren 15 % für bereits aufgewandte Spesen und entgangenen Gewinn zu fordern. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in einem wesentlich niedrigerem Umfang als in Höhe der Pauschale entstanden ist.

Die Abfertigung aller von uns zum Versand kommenden Güter erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, letzteres auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Kunden abgeschlossen. Mit der Übergabe der Ware an die mit der Beförderung Beauftragten, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Werkes, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn und soweit der Versand mit unseren eigenen Transportmitteln erfolgt. Verzögert sich der Ver-sand durch Verschulden des Kunden oder durch Unterbleiben einer von ihm zu erbringenden Mitwirkungshandlung, geht die Gefahr bereits am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Wir sind berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern bzw. eigene Lagerkosten zu berechnen. Versandvorschriften des Kunden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

§ 4 Preise, Vergütung

In unseren Preisen ist die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Sie wird jeweils gesondert in Rechnung gestellt.

Der Kunde ist verpflichtet, spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Verzug. Ein Skontoabzug in Höhe des vereinbarten Skontos ist nur zulässig bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, hat er die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten.

Bei Sonderanfertigungen von kleinen Mengen wird ein Preiszuschlag nach besonderer Berechnung erhoben. Bei Kleinaufträgen werden gesonderte Kleinrechnungszuschläge berechnet. Erfolgt die Warenlieferung bzw. Dienstleistungserbringung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss und erhöhen sich danach die Lohn- und Materialkosten oder die Preise unserer Lieferanten, so sind wir berechtigt, den Vertragspreis entsprechend zu erhöhen. Mehrkosten für Expressfracht oder sonstige Zuschläge gehen zu Lasten des Empfängers, Lieferungen an Adressdaten außerhalb der Bundesre-publik Deutschland erfolgen frei Deutsche Grenze, unverzollt und ohne Nebenkosten. Sonderverpackung wird extra berechnet.

Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Dieses gilt für das Zurückbehaltungsrecht nicht, soweit die Gegenansprüche des Kunden auf einer mangel-haften Leistung beruhen.

§ 5 Gewährleistung

Ein Mangel liegt vor, wenn die Sache nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat, wenn diese sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet und/oder nicht eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich sind und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Die Muster kennzeichnen lediglich die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes und stellen keine Garantie (§ 276 BGB) oder Beschaffenheitsgarantie (§ 443 BGB) dar. Anwendungstechnische Empfehlungen in Wort und Schrift aufgrund vorliegender Erfahrungen und des derzeitigen Kenntnisstandes stellen keine zwischen den Parteien vereinbarte oder vorausgesetzte Beschaffenheit dar und entbinden den Käufer nicht davon, die Produkte auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck und Verarbeitungsverfahren eigenverantwortlich zu über-prüfen.

Offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferung einer offensichtlich anderen als der bestellten Ware, sind sofort bei Abnahme der Ware schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der bestellten Ware sind nach Entdeckung innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen.

Die Rechte des Kunden aus Sachmängeln werden auf die Nacherfüllung beschränkt. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf einer zu setzenden Nachfrist von 10 Werktagen vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern, oder – im Falle unseres Verschuldens – Schadenersatz zu verlangen. Eine verschuldensunabhängige Haftung kommt nur in Betracht bei ausdrücklicher schriftlicher Übernahme einer Garantie (§ 276 BGB) oder Beschaffenheitsgarantie (§ 443 BGB).

Soweit der Kunde Sachmängelansprüche gegen uns aufgrund von öffentlichen Äußerungen von uns oder unseren Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften, geltend macht, trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass die Äußerung kausal für die Beauftragung war. Für Äußerungen in Werbeaussagen Dritter wird nicht gehaftet.

Für das Recht des Kunden auf Rücktritt gilt sie nicht, soweit der Mangel von uns zu vertreten ist.

Wenn der Kunde die verkaufte, neu hergestellte Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit von einem Verbraucher oder Unternehmer zurücknehmen musste oder der Abnehmer des Kunden den Kauf-preis gemindert hat, gelten die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln ohne die in dieser Bestimmung genannten Einschränkungen der Gewährleistungsrechte mit Ausnahme der Schadenersatzansprüche (§ 478 BGB).

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises samt allen Nebenforderungen und aller aus der Geschäftsverbindung bereits bestehenden Forderungen sowie aller künftigen aus der Geschäftsverbindung hervorgehenden Forderungen unser Eigentum.

2. Der Kunde darf unsere Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Er darf sie jedoch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder ein Abtretungsverbot vereinbart.

3. Eine Verarbeitung unserer Ware zu einer beweglichen Sache erfolgt in unserem Auftrag und mit Wirkung für uns, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes (Lieferungspreis einschließlich Mehrwertsteuer ohne Skontoabzug) der von uns gelieferten Ware und der anderen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für den Fall, dass der Käufer durch Verarbeitung, Verbindung, Vermengung oder Vermischung an der neuen Sache Allein- oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der Erfüllung aller unserer Forderungen schon jetzt das Alleineigentum bzw. das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu den anderen Waren zur Zeit der Verarbeitung.

4. Der Kunde verpflichtet sich schon jetzt, die neue Sache mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns zu verwahren. Für den Fall des Weiterverkaufs unserer Ware oder der aus ihr hergestellten neuen Sachen, hat der Käufer seinen Abnehmer auf unser Eigentum hinzuweisen. Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderung schon jetzt alle auch künftig entstehen-den Forderungen aus dem Weiterverkauf mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Eigentums- bzw. Miteigentumsanteils mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab. Für den Fall, dass der Kunde unsere Waren (zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren) oder aus unserer Ware hergestellten Sachen verkauft oder unsere Ware mit einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür seine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Eigentums- bzw. Miteigentumsanteils mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderung ab. Gleiches gilt im gleichen Umfange für etwaige Rechte aufgrund der Verarbeitung unserer Ware wegen und in Höhe unserer gesamten offenstehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Kunden hiermit an. Im Falle des Verzuges des Kunden hat er uns auf unser Verlangen diese Forderungen einzeln nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben, mit der Aufforderung, bis zur Höhe unserer gesamten Ansprüche an uns zu zahlen. Wir sind auch berechtigt, jederzeit die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung gegen diese einzuziehen. Für den Fall, dass der Kunde an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt; der Kunde darf seine Forderung gegen Nacherwerber weder an Dritte abtreten, noch verpfänden, noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren.

5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen; der Kunde hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

6. Übersteigt der Wert der uns zur Sicherheit dienenden und/oder unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände unsere Gesamtforderung nicht nur vorübergehend und mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen unseres Vertragspartners in diesem Umfange zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet. Maßgebend für die Ermittlung in Höhe der Sicherheit sind die Lieferungspreise einschließlich Mehrwertsteuer ohne Skontoabzug.

7. Mit der vollen Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Kunden über. Sogleich erwirbt der Kunde die Forderung, die er zur Sicherung unserer Ansprüche nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen an uns abgetreten hat.

§ 7 Haftung, Schadenersatz

Schadenersatzansprüche gegen uns wegen Pflichtverletzungen sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Leistung, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten und sonstiger Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung ausgeschlossen.

Dieses gilt nicht

1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

2. für sonstige Schäden, wenn diese

a) aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einen unserer leitenden Angestellten beruhen,

b) eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht – insbesondere vertragliche Hauptleistungspflicht) verletzt wurde,

c) eine sonstige, nicht unter b) fallende Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch einfache Erfüllungsgehilfen verletzt wurde.

In den Fällen b) und c) ist die Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Soweit die Haftung in den Ziffern 1. und 2. ausgeschlossen bzw. beschränkt wurde, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

Soweit der Kunde anstelle von Schadenersatz statt der Leistung von uns Ersatz der Aufwendungen verlangt, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat (§ 284 BGB), sind diese Aufwendungen der Höhe nach auf solche Aufwendungen begrenzt, die ein vernünftiger Dritter gemacht hätte.

Der Kunde ist bei einer nicht in einer mangelhaften Leistung bestehenden Pflichtverletzung durch uns nur bei einem Verschulden durch uns berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 8 Sonstiges

1. Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsverbindung gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen, mit Ausnahme von Geldansprüchen im Sinne von § 354 a HGB.

2. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Bünde.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist Bünde.

4. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des einheitlichen UN-Kaufrechts.

5. Sollten einzelne Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen oder den Bestimmungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit einer sonstigen Bestimmung oder Vereinbarung nicht berührt. Der unwirksame Teil wird im Wege der Auslegung durch eine zulässige Regelung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung weitestgehend entspricht bzw. am ehesten zu dem gewünschten wirtschaftlichen Ergebnis führt.